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    Heilmittelverordnung („Rezept")

    Das ärztliche Rezept, mit dem du Anspruch auf physiotherapeutische Behandlung zu Lasten deiner Krankenkasse hast — geregelt im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Was steht auf einer Heilmittelverordnung?

    Eine Heilmittelverordnung (häufig „Rezept" genannt) ist offiziell das Formular 13 und enthält:

    • Diagnose mit ICD-10-Code (z.B. M54.5 = chronischer Kreuzschmerz)
    • Heilmittel: welche Behandlungsart (z.B. KG, MT, MLD, KGG)
    • Anzahl der Einheiten (typisch 6–10 pro Verordnung)
    • Therapiefrequenz (z.B. 1–3× pro Woche)
    • Behandlungsbeginn (spätestens 28 Tage nach Ausstellung)
    • ggf. Hausbesuch oder Doppelbehandlung angekreuzt
    • ggf. „dringlicher Behandlungsbedarf"

    Die drei Verordnungs-Arten

    TypWannBehandlungs-Umfang
    Erstverordnungerste Verordnung wegen einer Diagnosebis zur orientierenden Behandlungsmenge
    Folgeverordnunggleiche Diagnose, weiterer Behandlungsbedarfmeist bis zur Gesamt-Verordnungsmenge
    Langfristiger Heilmittelbedarfchronische Erkrankung (z.B. MS, Parkinson, Z.n. Schlaganfall)dauerhaft, ohne Wiederholungs-Limit

    Wichtigste Spielregeln

    1. 28-Tage-Frist

    Du musst die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen. Versäumst du das, verfällt das Rezept und du brauchst ein neues vom Arzt.

    2. 14-Tage-Unterbrechungs-Regel

    Liegen zwischen zwei Behandlungsterminen mehr als 14 Tage, verfällt die Verordnung in der Regel ebenfalls. Ausnahmen sind möglich (Begründung), aber die Krankenkasse muss zustimmen.

    3. Zuzahlung für gesetzlich Versicherte

    • 10 % der Behandlungskosten
    • + 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung
    • Befreiung möglich bei Erreichen der jährlichen Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %), für Kinder unter 18 oder bei bestimmten Härtefällen

    4. Privat-Rezept

    Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen bekommen ein einfaches Privatrezept — der Behandlungsumfang wird individuell mit dem Arzt besprochen.

    Was wir für dich übernehmen

    • Direkt-Abrechnung mit deiner gesetzlichen Krankenkasse (du musst nichts vorstrecken außer die Zuzahlung)
    • Terminkoordination über die gesamte Verordnungsdauer
    • Rücksprache mit deinem Arzt bei Bedarf (Anpassung der Heilmittel, Verlängerung)
    • Erinnerung an die 28-/14-Tage-Fristen, damit kein Rezept verfällt

    In unserer Praxis

    Du brauchst dein Rezept nicht zum Erst-Termin mitbringen, wenn es noch nicht da ist — wir können den Befund auch ohne Rezept beginnen (Selbstzahler-Tarif) und bei späterer Rezept-Vorlage rückwirkend abrechnen.

    Verwandte Themen: Krankengymnastik · Manuelle Therapie · Manuelle Lymphdrainage · KG am Gerät

    Vor Ort in Mainz

    Heilmittelverordnung in Mainz: So läuft es bei uns

    Bei Rezeptfragen sind wir in Mainz ziemlich pragmatisch: Schick uns ein Foto der Verordnung über das Kontaktformular, und wir prüfen vor dem ersten Termin, ob alles stimmt – Heilmittel, Anzahl, Frist, Diagnose. Das erspart dir den zweiten Weg zur Arztpraxis in Gonsenheim oder Hechtsheim. Wichtig für die Standortwahl: Kassenrezepte behandeln wir in der Praxis am Hauptbahnhof, am Zollhafen ausschließlich Privatrezepte und Selbstzahler.

    Ablauf in der PhysioBox Mainz

    • Foto vom Rezept per Kontaktformular oder ein Anruf – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Terminvorschlägen und sagen dir, falls der Arzt etwas korrigieren muss.
    • Beim ersten Termin bringst du das Original mit – die gesetzliche Zuzahlung besprechen wir dann direkt vor Ort.
    • Wir planen die gesamte Serie mit dir durch, damit die Fristen halten – auch um Dienstreisen, Klausuren oder das Wochenende in Rheinhessen herum.
    • Läuft das Rezept aus und du brauchst weiter Behandlung, sagen wir rechtzeitig Bescheid, damit du die Folgeverordnung beim Arzt anfragen kannst.

    Häufige Fragen aus Mainz und Rheinhessen

    Nehmt ihr in Mainz alle Krankenkassen an?

    Ja, in unserer Praxis am Hauptbahnhof behandeln wir mit Verordnungen aller gesetzlichen Krankenkassen und mit Privatrezept. Am Zollhafen behandeln wir ausschließlich Privatversicherte und Selbstzahler. Bei der Anfrage sagst du uns, wie du versichert bist, dann schlagen wir den passenden Standort vor.

    Mein Hausarzt sitzt in Wiesbaden – kann ich das Rezept trotzdem bei euch einlösen?

    Ja, die Verordnung gilt unabhängig davon, wo dein Arzt sitzt. Für Pendler aus Wiesbaden oder Frankfurt ist unsere Praxis direkt am Hauptbahnhof ohnehin praktisch: Rezept beim Arzt holen, Behandlung auf dem Weg zur Arbeit oder zurück.

    Ich habe noch kein Rezept, aber akute Schmerzen – kann ich trotzdem kommen?

    Ja, als Selbstzahler kannst du sofort starten; sobald das Rezept vorliegt, klären wir mit dir, wie es weitergeht. Für den Termin brauchst du nur die Anfrage über das Kontaktformular oder einen Anruf.

    Physiotherapie Mainz am Hauptbahnhof
    • Praxis Mainz Innenstadt, direkt am Hauptbahnhof
      Wallstraße 3-5, 55122 Mainz
    • Praxis Mainz Zollhafen
      Rheinallee 88, 55120 Mainz

    Du brauchst eine Behandlung in Mainz?

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir zurück.